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18. August 2019 admin Impressum 0

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News

Saisoneröffnung: Samstag, der 30.04.2022

 

Generalversammlung wird verschoben (ursprünglich 18.03.2022). Sobald der neue Termin steht wir dies bekannt gegeben.

!UPDATE! 17.02.2022

Ab Donnersag, den 17.02.2022 fällt die Sportausübung unter die 3G-Regel. Egal ob in der Halle oder im Freien.

Hier finden Sie die Inhalte der Kabinettssitzung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-februar-2022/

Das heißt, die Sportausübung ist ab Donnerstag für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

  • Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.
Maskenpflicht:

Im Innenbereich ist von allen Personen ab sechs Jahren eine
medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Von Personen ab 16 Jahren sind wieder FFP2-Masken zu tragen. In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen.

Aktualisierte Corona-Informationen des BTV:

https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/neue-corona-informationen.html

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen sich ab sofort alle Personen, die sich auf der Tennisanlage des TCN aufhalten, registrieren!

  • Im Vorraum der Halle (Treppe) und in der Gaststätte liegen jeweils Listen aus. Bitte hier unterschreiben, dass die Regelung eingehalten wird
  • Ein Nachweis (Impfzertifikat, Bestätigung des Status „Genesen“ ) hierzu ist mitzuführen. Das negative Testergebnis ist auf den ausgelegten Liste zu bestätigen.

 

 

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